Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Tauchkurse, Events

1. Teilnahmebedingungen für Tauchkurse:

1.1. Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge beträgt 10 Jahre (bei Schnorcheltauchkursen und Bubblemaker-Kursen 8 Jahre). Bei Minderjährigen ist in jedem Falle die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein. Beim Theorieunterricht verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte den Kursteilnehmer 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Theorieort an den Kursleiter zu übergeben. Weiters verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte den Kursteilnehmer spätestens 15 Minuten nach Theorieunterrichtsende abzuholen. Unsere Kursleiter sind nicht berechtigt, Minderjährige alleine nach Hause fahren zu lassen (Ausnahme: es liegt eine schriftliche Erklärung des Erziehungsberechtigten vor). Ist eine Abholung nicht gegeben, wird der Kursteilnehmer auf Kosten des Erziehungsberechtigten mittels Taxi nach Hause geschickt.

1.2. Der/die Teilnehmer/in an Ausbildungstauchgängen erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft / Atemregler bestehen und legt spätestens bei Kursbeginn ein ärztliches Attest vor. Weiters erklärt der/die Teilnehmer/in, dass eine Tauchsportversicherung zu Kursbeginn abgeschlossen wird. Diese beinhaltet unter anderem Versicherungsschutz für die Dauer des Kurses / Events für durch unbekannte(n) Täter gestohlene bzw. durch den Kursteilnehmer verlorene oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände, welche im Zusammenhang mit dem Tauchen stehen und Versicherungsschutz gegen Unfall und Krankheit.

1.3. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Anmeldeformular angegeben Daten elektronisch verarbeitet werden und die Daten ausschließlich der Tauchschule Stingray Divers zur Verfügung stehen. Die Tauchschule Stingray Divers verpflichtet sich, keinerlei Daten an Dritte (Ausnahme: PADI) weiterzugeben.

1.4. Während der Tauchgänge und des Kurses ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten (STAFF-Personal) Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Kursausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kursgebühr oder aliquoter Anteile.

1.5. Bei einem Rücktritt vom Kurs werden bis einen Monat vor Kursbeginn keine Stornogebühren verrechnet (siehe Zahlungs- und Stornobedingungen).

1.6. Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchschule Stingray Divers oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Wird der Kurs von dem/der Teilnehmer/in abgebrochen oder storniert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zum Kurs, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung.

1.7. Grundsätzlich ist es untersagt alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (2er Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten.

1.8. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare ausgefüllt und alle Gebühren termingerecht zu hinterlegen.

1.9. Die Kursgebühren enthalten: Luft für Schüler und Lehrer, Eintrittsgebühr für das Freizeitzentrum Perchtoldsdorf, PADI-Lehrmaterialien, Gebühren für Theorie- und Praxisunterricht, Leihausrüstung (Atemregler, Jacket, Flasche, Blei, Anzug, ABC, Handschuhe, Füßlinge), Prüfungsgebühren, Zertifizierungskosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nicht im Kurspreis enthalten sind: Eintrittsgebühren für Seen, Reise- und Quartierkosten sowie Fremdleistungen (Basisbenützung, Kosten für Bootsausfahrten usw.). Ausnahme: All-Inklusiv-Angebote wie z.B. Dive Weekends usw.

1.10. Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tauchschule Stingray Divers, sowie deren Mitarbeiter, übernimmt keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen der Tauchschule Stingray Divers oder deren Mitarbeitern nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

1.11. Die Tauchschule Stingray Divers übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während des Kurses für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederanschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für gemeinsame Ausflüge (Dive Weekends usw.) und Führungen (Dive Guiding). Bei Fällen, in denen das Verschulden der Tauchschule Stingray Divers oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

1.12. Für Assistenten (STAFF-Personal) der Tauchschule Stingray Divers gelten die gleichen Haftungsgrundsätze, wie für die Tauchschule. Die Haftung für die Assistenten beschränkt sich nur auf die Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

1.13. Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen.

1.14. Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Außerdem ist die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche oberstes Gebot.

1.15. Während des Schulungsbetriebes ist der Konsum von Alkohol zwölf Stunden vor einem jeden Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem/der Ausbilder/in zu melden. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor einem Tauchgang) ist zu vermeiden.

1.16. Durch die Anmeldung zu einem von der Tauchschule Stingray Divers veranstalteten Tauchkurs oder Ausflug (Dive Weekend usw.) werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen, sowie die Statuten der Tauchschule Stingray Divers anerkannt und zur Kenntnis genommen.

1.17. Für versäumte Unterrichtseinheiten besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung.

1.18. Hat ein Teilnehmer/in nicht in der vorgesehenen Zeit Prüfungsreife erlangt, können Perfektionsstunden (entgeltpflichtig) gebucht werden, um Prüfungsreife zu erlangen.

1.19. Begonnene Kurse müssen binnen sechs Monaten (ab dem 1. Kurstag) beendet werden, ansonst muss der Kurs zur Gänze wiederholt werden.

2. Teilnahmebedingungen für Tauchevents / Tauchreisen

2.1. Der/die Teilnehmer/in an einem Tauchevent / Tauchreise erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft / Atemregler bestehen und legt spätestens bei Event- / Tauchreisebeginn ein ärztliches Attest vor. Weiters erklärt der/die Teilnehmer/in, dass eine Tauchsportversicherung zu Event- / Tauchreisebeginn abgeschlossen wird (siehe Pkt. 1.2).

2.2. Während der Tauchgänge, sowie Aktivitäten, die im Rahmen des Tauchevents durchgeführt werden, ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten (STAFF-Personal) Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Eventausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Eventkosten oder aliquoter Anteile. Bei einer Tauchreise ist im Rahmen der Tauchgänge den Anweisungen des STAFF-Personals der jeweiligen Tauchbasis vor Ort Folge zu leisten. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen der örtlichen Tauchbasis.

2.3. Bei einem Rücktritt vom Tauchevent werden bis einem Monat vor Eventbeginn keine Stornogebühren verrechnet (siehe Zahlungs- und Stornobedingungen). Bei einem Rücktritt von der Tauchreise gelten die jeweiligen Bestimmungen des Veranstalters / Reisebüros, da in diesem Fall die Tauchschule Stingray Divers nur als Vermittler auftritt und nicht als Veranstalter.

2.4. Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchschule Stingray Divers oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Wird der Event von dem/der Teilnehmer/in abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Eventkosten. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zum Event, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung. Pkt. 2.4. gilt ebenfalls im Rahmen einer Tauchreise.

2.5. Grundsätzlich ist es untersagt alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (2er Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten.

2.6. Die maximale Tauchtiefe ist gemäß des Ausbildungsniveaus bzw. der jeweils nationalen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Generell gilt 40 Meter als maximale Tauchtiefe.

2.7. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare ausgefüllt und alle Gebühren termingerecht zu hinterlegen.

2.8. Die Eventgebühren enthalten: Unterkunft (N/F,Du,WC) für Teilnehmer und Lehrer / Dive Guide, Luft für Teilnehmer und Lehrer / Dive Guide, Tauchgangsbegleitungen, Informationsmaterialien, Briefing und Debriefing, Leihausrüstung (Atemregler, Jacket, Flasche, Blei, Anzug), Basisbenützung, Bootsausfahrten, Bootsmieten und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nicht im Eventpreis enthalten sind: Verleih von Zusatzausrüstung (z.B. Tauchlampen), Tauchgebühren für bestimmte Wracks (z.B. Peltastis), Reisekosten für Hin- und Rückfahrt sowie gesetzlich vorgeschriebene Tauchgenehmigungen. Die Preise für Tauchreisen enthalten die jeweiligen ausgeschriebenen Leistungen.

2.9. Die Teilnahme an Tauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tauchschule Stingray Divers, sowie deren Mitarbeiter, übernimmt keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen der Tauchschule Stingray Divers oder deren Mitarbeitern nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). Dieses gilt nur im Rahmen von geführten Tauchgängen durch STAFF-Personal der Tauchschule Stingray Divers. Bei Tauchreisen gelten die Haftungsbestimmungen der jeweiligen örtlichen Tauchbasis.

2.10. Die Tauchschule Stingray Divers übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während des Tauchevents / Tauchreise für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederanschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für gemeinsame Ausflüge und Führungen (Dive Guiding). Bei Fällen, in denen das Verschulden der Tauchschule Stingray Divers oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). Bei Tauchreisen gelten die jeweiligen Bestimmungen der örtlichen Tauchbasis.

2.11. Für Assistenten (STAFF-Personal) der Tauchschule Stingray Divers gelten die gleichen Haftungsgrundsätze, wie für die Tauchschule. Die Haftung für die Assistenten beschränkt sich nur auf die Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

2.12. Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem Druckmesser geprüft und als voll in Empfang genommen. Volle Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen. Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR 20,- fällig. Abholung von Leihausrüstung ist ab 17.00 Uhr am Vortag, Rückgabe bis 12.00 Uhr am Folgetag möglich. Verspätetes Zurückbringen führt zur Nachverrechnung. Die Leihgebühr ist im Voraus zu entrichten.

2.13. Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Außerdem ist die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche oberstes Gebot.

2.14. Während des Tauchevents ist der Konsum von Alkohol sechs Stunden vor einem jeden Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem Lehrer / Dive Guide zu melden. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor einem Tauchgang) ist zu vermeiden.

2.15. Durch die Anmeldung zu einem von der Tauchschule Stingray Divers veranstalteten Tauchevent (Dive Weekend usw.) werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen, sowie die Statuten der Tauchschule Stingray Divers anerkannt und zur Kenntnis genommen.

3. Zahlungs- und Stornobedingungen:

3.1. Der/die Teilnehmer/in leistet bei der Anmeldung zu einem Tauchkurs eine Anzahlung von mindestens 20% des Betrages und verpflichtet sich, den offenen Restbetrag bis spätestens zu Kursbeginn zu bezahlen.

3.2. Bei der Anmeldung zu einer Tauchveranstaltung (Tauchevent) leistet der/die Teilnehmer/in eine Anzahlung von mindestens EUR 200,- (Ausnahme: Dive 4 Fun, mindestens EUR 100,-) und verpflichtet sich, den offenen Restbetrag bis spätestens sieben Tage vor Eventbeginn zu bezahlen. Bei einer Tauchreise leistet der/die Teilnehmer/in eine Anzahlung von mindestens 20% des Reisepreises und verpflichtet sich bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Tauchreise den Restbetrag zu bezahlen.

3.3. Bei Tauchkursen von größeren Gruppen (Firmentauchkursen), welche direkt von der jeweiligen Firma oder über eine Veranstaltungsagentur in Auftrag gegeben werden, und die Tauchschule Stingray Divers die weitere Organisation in Bezug auf Reservierung von Unterkünften im In- oder Ausland, Reisekosten für die Gruppe, Anmietung von Fahrzeugen für die Hin- und Rückfahrt zum Tauchkursort, Ablauf des Tauchkurses, Bootsausfahrten, Bootsmieten, Anmieten von etwaiger zusätzlicher Tauchausrüstung udgl., durchführt, sind die für diesen Tauchkurs zusätzlichen Kosten bis spätestens 14 Tage vor Durchführung des Tauchkurses zu bezahlen. Dies gilt auch für Gruppen, die von Privatpersonen organisiert werden. Die Tauchschule Stingray Divers tritt bei solchen Veranstaltungen nicht in Vorkasse.

3.4. Bei Tauchveranstaltungen (Tauchevents) von größeren Gruppen (Firmengruppen), welche direkt von der jeweiligen Firma oder über eine Veranstaltungsagentur in Auftrag gegeben werden, und die Tauchschule Stingray Divers die weitere Organisation durchführt (siehe Pkt. 3.3) sind die jeweiligen Eventpreise bis 14 Tage vor Eventbeginn zu bezahlen. Gleiches gilt auch für Gruppen, die von Privatpersonen organisiert werden. Die Tauchschule Stingray Divers tritt bei solchen Veranstaltungen nicht in Vorkasse.

3.5. Der Tauchkurspreis für Firmentauchkurse (Gruppentauchkurse) ist bis spätestens sieben Tage vor Kursbeginn zu bezahlen.

3.6. Bei einem Rücktritt des Teilnehmers vom Tauchkurs bis einem Monat vor Kursbeginn werden keine Stornogebühren verrechnet. Eine bereits geleistete Anzahlung oder Ausbezahlung des Kurses wird nicht rückerstattet, kann aber bei Teilnahme an einem gleichwertigen Kurs innerhalb von sechs Monaten angerechnet werden. Hievon ausgenommen sind Tauchlehrerausbildungskurse und Technical Diving Programme.

3.7. Bei einem Rücktritt des Teilnehmers oder einer Gruppe von einer Tauchveranstaltung (Tauchevent) bis einem Monat vor Veranstaltungsbeginn werden keine Stornogebühren verrechnet. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht rückerstattet. Innerhalb eines Monats vor Veranstaltungsbeginn sind 80% des Veranstaltungspreises (Eventpreises) zu bezahlen. Bei Tauchreisen gelten die jeweiligen Bestimmungen des Veranstalters bzw. Reisebüros.

3.8. Für Tauchreisen werden nur schriftliche Anmeldungen mit 20% (jedoch mindestens EUR 400,-) Anzahlung akzeptiert. Bei Nichtteilnahme an einem Programm verfällt die geleistete Anzahlung. Bereits weitergeleitete Zahlungen an andere Leistungserbringer verfallen, gerechtfertigte Forderungen an diese sind vom Teilnehmer zu begleichen.

3.9. Beim Erwerb eines Gutscheines ist dieser ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Bei Nichteinlösung des Gutscheines innerhalb eines Jahres verfällt dieser anschließend. Eine Rücknahme des Gutscheines (Bargeldrückerstattung) ist nicht möglich.

3.10. Stellt die Tauchschule Stingray Divers sonstige Leistungen, Verkäufe und Lieferungen in Rechnung, so sind diese vom Auftraggeber binnen drei Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Für entgangene Tauchkurse, Tauchevents, sonstigen Leistungen, Verkäufe und Lieferungen haftet der Verursacher in voller Höhe, auch wenn es sich dabei nicht um den Auftraggeber, sondern um einen Dritten und/oder aus einer anderen Rechtssache handelt. Die hierfür ausgestellte Rechnung ist ebenfalls binnen drei Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.

3.11. Eine Auftragserteilung gilt als stillschweigende Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Tauchschule Stingray Divers behält sich das Recht vor, einen Tauchkurs oder eine Tauchveranstaltung (Event) nicht durchzuführen, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht eingehalten werden. Bei Versäumnis der Zahlungsfrist, auch bei entgangenen Aufträgen (siehe 3.10.), 12% Verzugszinsen. Des Weiteren hat die Tauchschule Stingray Divers das Recht, den bis dahin entstandenen Schaden jederzeit gerichtlich geltend zu machen. Die Kosten trägt der Verursacher. Zwischen den Parteien wird die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechts vereinbart! Gerichtsstand ist Wien.